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Schulungen Flurförderzeuge nach BGV D27 (Staplerschein)
Gabelstapler-Fahrerschulung ist Pflicht für jeden Fahrer eines Gabelstaplers. Zur Sicherheit aller Mitarbeiter eines Unternehmens, aber auch um der Berufsgenossenschaft gerecht zu werden (laut Unfallverhütungsvorschrift § 7 BGV D27), muss jeder Fahrer eines Gabelstaplers / Flurförderzeug von einer autorisierten Person ausgebildet sein.
Jeder Unternehmer der Flurförderzeuge betreibt ist verpflichtet nur ausgebildete Personen zu beschäftigen.
Der Fahrauftrag ist in Schriftform auszuhändigen. Der Unternehmer haftet! Alles andere ist Fahren ohne Führerschein!
Individuelle Termine nach Absprache oder nach Ihren Terminwünschen sind jederzeit möglich, Sie bestimmen den Zeitpunkt. So werden Ihre täglichen Betriebsabläufe mit der Fortbildung Ihrer Mitarbeiter optimal abgestimmt.
Fragen Sie uns einfach, nach Ihrer individuellen Lösung. Unser Angebot für Betriebe und Unternehmen: Inhouse Schulungen
Ihre Ansprechpartner: bitte fragen Sie die Verwaltung, Tel.: 040 200 1000 Ausbilder von Gabelstaplerfahrern nach BGV D27 (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift)
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