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E-Prüfungen nach BGV A3
Sicherheitüberprüfungen elektrischer Geräte im Büro und am Arbeitsplatz sind Pflicht! Was viele Unternehmen und Selbständige nicht wissen: alle in ihrem Betrieb oder Büro vorhandenen Elektrogeräte von der Kaffeemaschine bis zum Kofferradio, sofern diese Geräte ortsveränderlich sind, unterliegen regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen nach BGV A3.
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Auch Büro-Arbeitsplätze unterliegen der Pflicht zur E-Prüfung nach BGV A3
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Diese Sicherheitsüberprüfungen sind zwingend notwendig und unterliegen den Gesetzen der Unfallkassen. Ortsveränderliche und ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Elektrogeräte sind nach BGV A3 regelmäßig zu überprüfen. Danach müssen ortsveränderliche und ortsfeste Elektrogeräte und Betriebsmittel regelmäßig von Elektrofachkräften mit geeigneten Prüfgeräten überprüft und protokolliert werden.
Wir verwenden ausschließlich Prüfgeräte die regelmäßig kalibriert werden und der DIN 0404 und 0413 entsprechen.
Sprechen Sie uns an! Wir sind zur Durchführung dieser Prüfungen berechtigt!
Ihr Ansprechpartner: GHG Gesellschaft für Haus- und Grundstückspflege mbH Lademannbogen 39 22339 Hamburg Tel.: (0 40) 319 19 08 e-mail: info@ghg-hamburg.de
BGV A3 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
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