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Die Bedeutung von Arbeitssicherheit sowie die damit verbundene Verantwortung werden in vielen Unternehmen häufig unterschätzt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Hierzu muss er eine geeignete Organisation, ein betriebliches Arbeitsschutzsystem einrichten (siehe § 3 Arbeitsschutzgesetz).
Seit 1973 wird die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verbindlich vorgegeben. Ihre Aufgabe ist es, den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen.
Bei diesen Aufgaben können wir Ihnen beratend zur Seite stehen.
Im Vordergrund unserer Tätigkeit stehen der Schutz der Arbeitnehmer und Personen vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie die Unterstützung des Unternehmers in sicherheitstechnischen Fragen und betrieblichen Arbeitsschutzsystemen. Denn nur gesunde Mitarbeiter tragen zum Erfolg des Unternehmens bei.
Unsere Leistungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind:
Ermittlung und Beurteilung von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren
Beratung
Erstellung von Sicherheitskonzepten
Betreuung von sicherheitstechnischen Fragen
Hilfestellung bei der Einrichtung Unfallverhütender Maßnahmen
Durchführung von Prüfungen nach den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (z.B. nach BGV A3)
Prüfdokumentation und Überprüfung der Einhaltung von Prüffristen
Rufen Sie uns an und lassen Sie sich unverbindlich Beraten.
Ihr Ansprechpartner: Jörg Schrage Industriemeister, Sicherheitsfachkraft, Ausbilder von Gabelstaplerfahrern nach BGV D27 (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift), Tel.: 040 – 200 1000 e-Mail: info@HBR-Hamburg.de
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